Folgende Charakteristika einer PVE-Gruppenpraxis OG können zusammenfassend festgehalten werden:
- Die PVE-Gruppenpraxis OG ist steuerlich gleich zu behandeln wie eine „gewöhnliche“ Gruppenpraxis OG nach dem ÄrzteG.
- Die Gewinnverteilung kann nach individuellen Regelungen und unter Berücksichtigung der Unterschiede in der Arbeitsleistung und des Vermögenseinsatzes der Gesellschafterinnen/Gesellschafter erfolgen.
- Die wesentlichen Betriebsgrundlagen sind im gemeinschaftlichen Vermögen der PVE-Gruppenpraxis OG zu halten (Sonderbetriebsvermögen ist darüber hinaus möglich).
- Steuerneutrale Einnahmemöglichkeit
- Die Ermittlung des Gewinns darf mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erfolgen.
- Der Gewinnfreibetrag steht einmalig bis zu einem Höchstbeitrag von EUR 45.350 für die OG zu. Die Aufteilung auf die Gesellschafterinnen/Gesellschafter erfolgt im Verhältnis ihrer Gewinnanteile.