Auf österreichischer Ebene sind auf Basis des Neugründungs-Förderungsgesetzes (NeuFöG) einige Erleichterungen für Neugründerinnen/Neugründer vorgesehen. Ziel dieses Gesetzes ist es, die Neugründung von Betrieben dadurch zu fördern, dass diese von bestimmten Abgaben, Beiträgen und Gebühren befreit werden. Eine Neugründung nach dem NeuFöG liegt vor, wenn durch Eröffnung eines Betriebes eine bisher nicht vorhandene Struktur geschaffen wird. Dies liegt im Falle der Neueröffnung einer PVE vor. Zudem darf der Betriebsinhaber sich innerhalb der letzten 5 Jahre nicht in einer vergleichbaren Art betätigt haben.
Die Erklärung der Neugründung muss bereits vor bzw. gleichzeitig mit der Inanspruchnahme der Förderung vorgelegt werden. Eine nachträgliche Vorlage des Formulars ermöglicht keine Erstattung für bereits entrichtete Abgaben. Je Behörde, bei welcher eine Förderung beansprucht werden soll, muss hierbei eine eigene Erklärung im Original vorgelegt werden. Mögliche Förderungen im Rahmen des NeuFöG sind: